GEG aktueller Stand: Was Hausbesitzer über Heizung, Förderung und Pflichten wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 wird überarbeitet und soll künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen. Gas- und Ölheizungen sollen wieder uneingeschränkt eingebaut werden dürfen. Künftig sollen der steigende CO2-Preis und Marktmechanismen die Kaufentscheidungen beeinflussen. Nachfolgend ist der aktuelle Stand des GEG.
Geplante Änderungen am GEG 2026
Ende Februar 2026 hat die Bundesregierung auf folgende Eckpunkte geeinigt, um umfassende Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzunehmen:
- Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen.
- Der Einbau von Gas- und Ölheizungen soll wieder ohne Einschränkungen möglich sein.
- Die bisherige Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren soll abgeschafft werden.
- Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 zunehmend mit klimafreundlicheren Energien wie Biogas, Bioöl oder Wasserstoff betrieben werden (Biotreppe).
- Staatliche Förderungen für effiziente Heizsysteme, von bis zu 70%, sollen mindestens bis 2029 erhalten bleiben.
Im Laufe des Jahres soll daraus ein Gesetzesentwurf entstehen, der noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten könnte. Bis dahin gilt weiterhin das aktuelle Heizungsgesetz.
Heizungsförderung bei Austausch
Die Heizungsförderung der Bundesregierung (KfW 458) bleibt bis 2029 bestehen. Wer auf eine klimafreundliche Heizung wechselt, zum Beispiel auf eine Wärmepumpe, kann bis zu 70% der Investitionssumme gefördert bekommen. Die geförderten Kosten sind auf höchstens 30.000 € begrenzt.
- Einkommensunabhängige Grundförderung:
30% der Investitionskosten - Effizienzbonus bei Einbau einer Wärmepumpe:
5% der Investitionskosten - Extraförderung für geringe Einkommen (jährliches Haushaltseinkommen unter 40.000 €):
30% der Investitionskosten - Geschwindigkeitsbonus (Bis Ende 2028):
20% der Investitionskosten (Danach nur noch 17% und alle zwei Jahre sinkt der Bonus um 3 %)
Bio-Treppe statt 65% erneuerbare Energien Regel
Anstelle der 65% Regel, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, kommt die sogenannte Biotreppe. Ab 2029 müssen Gas- und Ölheizungen mit einem bis 2040 steigenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen (Biomethan, sythetische Brennstoffe etc.) betrieben werden können. Gestartet werden soll ab 2029 mit einem Anteil von 10%. Weitere „Stufen“ sind noch nicht ausgearbeitet.

Warum sich klimafreundliche Heizungen lohnen
Aufgrund von steigenden CO2-Abgaben, Ölpreisen und weiteren Faktoren lohnt sich der Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen, um laufende Kosten zu senken. Wer sich hohe Investitionskosten beim Heizungskauf sparen will, der mietet eine neue Heizung über Heizungscontracting.
Steigende CO2-Abgaben
In den kommenden Jahren werden die CO2-Abgaben weiter steigen. 2026 liegt der Preis bereits bei 55 – 66 € pro Tonne CO2 Gas- und Ölpreise werden dadurch teurer. Auch der ab 2028 kommende Emissionshandel der EU (EU ETS 2) trägt zu steigenden preisen bei fossilen Energietreibern bei, da Brennstofflieferanten CO2-Zertifikate kaufen müssen und diese Kosten vermutlich an die Kunden weitergeben werden.
Steigende Ölpreise
Aufgrund globaler Krisen (wie dem Iran-Krieg) ist das Heizen mit Öl und Gas zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden. Aktuell liegen die Preise in Deutschland bei über 130 € pro 100 Liter (Stand: März 2026) – ein massiver Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Wer heute noch auf Gas oder Öl setzt, macht sich abhängig von instabilen Weltmärkten.
Steigende Netzentgelte
Wenn mehr Leute auf umweltfreundliche Heizungen umsteigen, müssen immer weniger Haushalte die Kosten für den Betrieb des Gasnetzes stemmen. Dieser könnte also in den kommenden Jahren steigen.
Aktueller Stand des GEG – Das Heizungsgesetz (Stand 2024)
Regeln für Bestandsgebäude
Für neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden ist ab Juli 2026 (verschoben auf November 2026 (Stand Mai 2026)) die kommunale Wärmeplanung ausschlaggebend für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern. Dieser Plan legt fest, welche Gebiete künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden können. Kleinere Kommunen haben für die Erstellung noch zwei Jahre Zeit. Steht der Plan, gilt die 65 % Regel: Neu eingebaute Heizungen müssen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer davor seine Heizung erneuert, für den gelten andere Regeln:
- ab 2029 mindestens 15 % erneuerbare Energien
- ab 2035 mindestens 30 % erneuerbare Energien
- ab 2040 mindestens 60 % erneuerbare Energien
Regeln für Neubauten
Seit 2024 gilt innerhalb von Neubaugebieten die 65 % Regel. Neu eingebaute Heizungen müssen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine Kombination aus mehreren Heizarten, um diese Quote zu erfüllen (z.B. Solarthermie + Gasheizung), ist erlaubt. Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, ist die kommunale Wärmeplanung ausschlaggebend. Besteht eine, dann greift die 65 %-Regel. Alle davor installierten Heizungen müssen eine geringere Erneuerbare-Energien-Quote erreichen.
Weiterbetrieb alter Gas- und Ölheizungen
Alte Gas- und Ölheizungen dürfen nach dem Heizungsgesetz von 2024 auch 2026 weiterhin betrieben werden. Erreicht die Heizung ein Betriebsalter von 30 Jahren, ist ein altersbedingter Austausch nötig. Niedertemperatur- und Brennwertkessel, Anlagen mit einer Heizleistung von weniger als 4 Kilowatt und Heizanlagen in selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern, sind davon ausgeschlossen. Ab 2044 müssen alle Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden, sofern diese sich nicht auf klimafreundliche Brennstoffe umrüsten lassen.
Defekte Öl- und Gasheizungen dürfen repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, muss eine neue Heizung verbaut werden, die sich an die 65 % Regel hält. Auch hier gelten Übergangsregelungen: Bis zu 5 Jahre darf eine Gas-Mietheizung oder mobile Heizanlage genutzt werden. Ist ein Anschluss an ein Nah- und Fernwärmenetz möglich, liegt die Frist bei 10 Jahren. Ein unterschriebener Vertrag mit einem Wärmenetz-Betreiber ist dabei Voraussetzung.

Klimafreundliche Heizungen mieten
Wem die Anschaffung einer neuen Heizung zu kostspielig ist, der kann mithilfe von Heizungscontracting ganz einfach eine Heizung mieten. Sie erhalten eine moderne, hocheffiziente Heizlösung ohne eigenes Startkapital und genießen volle Betriebssicherheit.
Mehr Infos zu Heizungscontracting.
Welche Heizungsarten kann man mieten?
Alle Heizungsarten können im Heizungscontracting gemietet werden: Von der Wärmepumpe über Pelletheizungen und Blockheizkraftwerke bis hin zu Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können.
Weitere Infos zum Thema „Heizung mieten“
Welche Vorteile hat Heizungscontracting?
- 0 € Anschaffungskosten
- Rundum-Sorglos-Paket: Planung, Installation, Wartung und Reparaturen sind inklusive.
- 24/7-Notfallservice
- Planbare Kosten: Sie zahlen lediglich eine feste monatliche Rate.
- Volle GEG-Konformität
In 5 Schritten zur neuen Heizung
- Füllen Sie den Contractingrechner aus. Sie bekommen ein erstes, unverbindliches Angebot.
- Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und gemeinsam mit unseren Partner-Installateuren ermitteln wir den Bedarf Ihrer Wohnung.
- Anschließend bekommen Sie ein angepasstes Angebot, dass auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
- Nach unterschriebenem Angebot starten wir mit der Planung und dem Einbau der Heizung. Die alte Heizung wird fachgerecht demontiert.
- Nach Abnahme durch den Schornsteinfeger bleibt unser Partner-Installateur Ihr Ansprechpartner. Er kümmert sich um die konstante Wartung, sowie eventuelle Reparaturen.
