Was das neue GModG für Heizungscontracting bedeutet
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Nachfolger des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Eine zentrale Änderung: Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt. Eigentümer haben damit wieder mehr Freiheit bei der Wahl der Heiztechnik, gleichzeitig bleiben Wärmepumpen als klimafreundliche Technologie attraktiv. Gerade weil Hausbesitzer nun stärker zwischen unterschiedlichen Lösungen abwägen müssen, gewinnen fachkundige Beratung und flexible Finanzierungsmodelle wie Heizungscontracting an Bedeutung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Überblick
Das Gebäudemodernisierungsgesetzt (GModG) ist Nachfolger des alten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Bundestag hat es am 28. Juli 2026 beschlossen.
Biotreppe statt 65-Prozent-Regel
Mit dem GModG entfällt die bisherige Vorgabe, nach der neue Wärmeerzeuger im Heizsystem grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen mussten. Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten im Gebäudebestand stattdessen schrittweise steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe:
- Ab Januar 2029: mind. 10 % Anteil klimaneutraler Brennstoffe
- Ab Januar 2030: mind. 15 % Anteil klimaneutraler Brennstoffe
- Ab Januar 2035: mind. 30 % Anteil klimaneutraler Brennstoffe
- Ab Januar 2040: mind. 60 % Anteil klimaneutraler Brennstoffe
Betroffen sind grundsätzlich entsprechende Heizungsanlagen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Bei einem irreparablen Ausfall einer bestehenden Heizung sieht das Gesetz besondere Übergangsfristen von zwölf Monaten vor. Welche Quote während dieser Frist gilt, hängt vom Zeitpunkt des Heizungsausfalls ab.
Mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik
Hausbesitzer haben mit dem GModG mehr Möglichkeiten bei der Wahl einer neuen Heizung. Das Gesetz berücksichtigt unter anderem Wärmepumpen, Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Hybridlösungen, hocheffiziente KWK-Anlagen und – je nach lokaler Verfügbarkeit – den Anschluss an ein Wärmenetz. Je nach Heiztechnik gelten allerdings unterschiedliche technische und gesetzliche Anforderungen. Mehr Wahlfreiheit bedeutet deshalb auch mehr Beratungsbedarf. Neben den Anschaffungskosten sollten Hausbesitzer unter anderem die langfristigen Energiepreise, CO₂-Kosten, die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe, den energetischen Zustand der Immobilie und aktuelle Förderbedingungen berücksichtigen. Wärmepumpen bleiben für viele Gebäude eine attraktive Lösung, die langfristig Sicherheit und Unabhängigkeit in Zeiten hoher Gas- und Ölpreise schafft. Fossile Heizungen können jedoch abhängig von Gebäude, Infrastruktur und Investitionsaufwand weiterhin infrage kommen.
Neue Regeln für Vermieter
Das GModG soll darüber hinaus Mieter stärker schützen. Vermieter müssen sich ab 2028 die CO2-Kosten und Gasentgelte zur Hälfte mit ihren Mietern teilen. Allerdings können für kleinere Vermieter, zum Beispiel solchen, die nicht mehr als sechs Wohneinheiten vermieten, unter Umständen Ausnahmen greifen.
GModG und Heizungscontracting
Das Heizungscontracting selbst wird durch das GModG nicht unmittelbar berührt. Die neuen Rahmenbedingungen können das Modell für Hausbesitzer jedoch zusätzlich interessant machen. Beim Heizungscontracting übernimmt der Contractor die Investition in die neue Heizungsanlage. Dadurch kann ein Heizungstausch umgesetzt werden, ohne dass Eigentümer zunächst eine hohe Investitionssumme aufbringen müssen. Das kann gerade in einer Übergangsphase mit sinkenden Förderhöchstbeträgen und neuen gesetzlichen Anforderungen hilfreich sein.
Ein weiterer Pluspunkt: Die neue Vielfalt der möglichen Heiztechniken kann auch eine neue Verunsicherung mit sich bringen – für welche Technologien gibt es in zehn Jahren noch ausreichend Spezialisten oder Ersatzteile? Contracting schafft Sicherheit, wenn es – wie bei Mehrwärme – im Full Service mit 15 Jahren Vollgarantie angeboten wird. Auch das Beratungsangebot erfahrener Contractoren sorgt für Orientierung.
FAQ
Sind Wärmepumpen noch immer erste Wahl?
Ob eine Gas- oder Flüssiggasheizung eine sinnvolle Investition ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch wenn der Einbau fossiler Technologien wieder weitgehend uneingeschränkt möglich ist, sind steigende Gas- und CO2-Preise weiterhin ein starkes Argument dagegen. Wenn eine alte Gasheizung allerdings irreparabel havariert und kurzfristig ersetzt werden muss, dürfte eine neue Gasheizung oft die praktikablere Lösung sein. Für solche Fälle bietet das GModG mehr Flexibilität. Eine Gastheizung kann sich zudem für solche Immobilien lohnen, die für den Einbau einer Wärmepumpe sehr aufwendig und teuer modernisiert werden müssten.
Wann lohnen sich neue Gasheizungen?
Ob eine Gas- oder Flüssiggasheizung eine sinnvolle Investition ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch wenn der Einbau fossiler Technologien wieder weitgehend uneingeschränkt möglich ist, sind steigende Gas- und CO2-Preise weiterhin ein starkes Argument dagegen. Wenn eine alte Gasheizung allerdings irreparabel havariert und kurzfristig ersetzt werden muss, kann eine neue Gasheizung in vielen Fällen die praktikabelste Lösung sein. Für solche Fälle bietet das GModG mehr Flexibilität. Eine Gasheizung kann sich zudem für solche Immobilien lohnen, die für den Einbau einer Wärmepumpe sehr aufwendig und teuer modernisiert werden müssten.
Bleiben fossile Energieträger dauerhaft erlaubt?
Das GModG ermöglicht auch langfristig den Betrieb von Heizungen mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen. Allerdings soll deren Klimawirkung schrittweise reduziert werden. Die Biotreppe verlangt ab 2029 zunehmende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe; ab 2045 soll die Wärmeversorgung mit Gas, Öl und Flüssiggas vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt sein. Die konkrete Grüngas- und Grünheizölquote soll in einem ergänzenden Gesetz geregelt werden.
Welche Vorteile bietet Contracting im Kontext des GModG?
Seit dem 21. Juli 2026 liegt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um jeweils 750 Euro. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert. Wer einen Heizungstausch plant, hat deshalb einen finanziellen Anreiz, die Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen. Heizungscontracting kann dabei helfen, eine neue Heizung ohne hohe Anfangsinvestition umzusetzen und gleichzeitig finanzielle Liquidität zu erhalten. Darüber hinaus garantiert Heizungscontracting auch in einer wechselhaften Marktlage ein hohes Maß an Sicherheit und Service über einen langen Zeitraum.