Neue Heizungsförderungen 2026: So hilft Heizungscontracting
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Betroffen sind sowohl der Austausch einzelner Heizungsanlagen als auch umfassende energetische Sanierungen und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Für Hausbesitzer bedeutet das: Einige Fördermöglichkeiten wurden reduziert oder an strengere Voraussetzungen geknüpft. Gleichzeitig profitieren insbesondere Haushalte mit niedrigeren Einkommen von höheren Boni. Wer eine neue Heizung plant, sollte sich deshalb frühzeitig mit den aktuellen Förderbedingungen beschäftigen. Heizungscontracting kann dabei helfen, die notwendige Anfangsinvestition zu reduzieren und finanzielle Spielräume für weitere Modernisierungsmaßnahmen zu schaffen.
Neue Förderbedingungen für Hausbesitzer im Überblick
Die BEG umfasst unterschiedliche Förderwege. Der einzelne Heizungstausch wird über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. Wer sein Gebäude umfassend energetisch saniert und eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, kann die Förderung für Wohngebäude (BEG WG) nutzen. Ergänzend kann ein iSFP dabei helfen, energetische Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen. Seit Sommer 2026 gelten für diese Förderangebote teilweise neue Bedingungen. Grundsätzlich verfolgt die Politik dabei das Ziel, Fördergelder zielgerichteter zu vergeben.
BEG EM: Förderhöchstbetrag beim Heizungstausch sinkt
Wer seine alte Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizungsanlage austauscht, kann weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Verändert wurde jedoch die Höhe der maximal förderfähigen Kosten.
Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell bis zu 28.000 Euro berücksichtigt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Förderhöchstbetrag alle sechs Monate um 750 Euro. Bis Ende 2030 reduziert er sich damit auf 22.000 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt bestehen.
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert. Er beträgt derzeit 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Achtung: Der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Für das erste Quartal 2027 ist allerdings ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen vorgesehen: Bei EU-gefertigten Wärmepumpen soll die Grundförderung von 30 % möglich bleiben; bei Wärmepumpen außerhalb der EU soll sie auf 15 % sinken.
Gleichzeitig wurde der Einkommensbonus ausgeweitet. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 Euro können einen zusätzlichen Bonus von 40 Prozent erhalten. Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro beträgt der Bonus 30 Prozent, bis 50.000 Euro sind es 10 Prozent.
Familien werden zusätzlich berücksichtigt: Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
iSFP: Bonus erst bei höheren Investitionen
Nicht jede energetische Sanierung lässt sich in einem Schritt umsetzen. Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt Hausbesitzern, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können.
Wer bestimmte Maßnahmen aus einem geförderten iSFP umsetzt, kann weiterhin einen zusätzlichen iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten erhalten. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik oder die Heizungsoptimierung. Für den eigentlichen Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten allerdings höhere Anforderungen. Bei einem Einfamilienhaus muss das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro betragen. Der iSFP-Bonus wird anschließend nur auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der diesen Schwellenwert übersteigt.
BEG WG: Höhere Kredite, strengere Anforderungen
Auch eine umfassende energetische Sanierung zum Effizienzhaus wird weiterhin gefördert. Maßstab sind die Effizienzhaus-Stufen EH 85, EH 70, EH 55 und EH 40 sowie das Effizienzhaus Denkmal.
Die Förderung erfolgt über einen zinsverbilligten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Seit Juli 2026 beträgt der maximale Förderkredit einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit – zuvor lag er in vielen Fällen bei maximal 120.000 Euro.
Gleichzeitig wurden die Anforderungen verschärft. Eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe muss nun mit einer Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder einer Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) verbunden sein. Für die EE-Klasse müssen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung durch erneuerbare Energien gedeckt sein. Für die NH-Klasse ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erforderlich.
Außerdem wurden die regulären Tilgungszuschüsse um jeweils zehn Prozentpunkte reduziert. Der bisherige zusätzliche Bonus von fünf Prozentpunkten für die EE-Klasse entfällt. Fördermöglichkeiten für Worst Performing Buildings (WPB) und serielles Sanieren bleiben dagegen bestehen beziehungsweise werden teilweise ausgeweitet.
Wie hilft Heizungscontracting bei den neuen Förderbedingungen?
Die Änderungen der Förderungen zeigen drei wesentliche Entwicklungen:
- Der Förderhöchstbetrag beim Heizungstausch sinkt schrittweise.
- Haushalte mit niedrigeren Einkommen werden stärker unterstützt.
- Für umfassende energetische Sanierungen gelten höhere Anforderungen.
Gerade bei größeren Investitionen kann Heizungscontracting eine interessante Alternative zur klassischen Finanzierung einer neuen Heizungsanlage sein. Der Contractor übernimmt dabei in der Regel die Investition in die neue Heiztechnik. Der Hauseigentümer zahlt stattdessen über einen vereinbarten Zeitraum regelmäßige Contracting-Raten.
Dadurch muss die Investitionssumme für die neue Heizung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Das kann die kurzfristige Umsetzung eines Heizungstauschs erleichtern und gleichzeitig finanzielle Mittel für weitere Modernisierungen am Gebäude freihalten.
Ist Heizungscontracting förderfähig?
Ja, auch eine im Rahmen eines Contracting-Modells installierte Heizungsanlage kann grundsätzlich von der BEG-Heizungsförderung profitieren. Bei einem Contractingvertrag können die auf die Investition entfallenden Contracting-Raten der ersten zehn Nutzungsjahre bis zum geltenden Förderhöchstbetrag als förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Betriebs-, Instandhaltungs- und Energiekosten sind dagegen nicht förderfähig.
Welche Förderung konkret möglich ist und wer den Förderantrag stellt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung und den Voraussetzungen des Förderprogramms ab.
Lohnt sich frühzeitige Planung?
Ja. Durch die schrittweise Absenkung des Förderhöchstbetrags und des Klimageschwindigkeitsbonus kann es sich für Hausbesitzer lohnen, einen geplanten Heizungstausch frühzeitig zu prüfen.
Heizungscontracting kann dabei helfen, Investitionshürden zu reduzieren. Insbesondere bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben bleibt dadurch mehr finanzieller Spielraum für weitere energetische Maßnahmen, beispielsweise an Fenstern, Dach oder Fassade.
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